Welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt, und in welchem Umfang, hängt zunächst von dem von Ihnen abgeschlossenen Vertrag bzw. Tarif ab. Falls Sie hierüber im Unklaren sind, nehmen Sie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und lassen Sie sich die entsprechenden Informationen bezüglich des Leistungskataloges zukommen. Fragen Sie ebenso danach, wie die Psychotherapie zu beantragen ist, z. B. welche Unterlagen oder Formulare Ihre Krankenkasse benötigt. Um Ihnen bestmöglich helfen zu können, benötige ich diese Informationen grundsätzlich zum ersten persönlichen Termin.
Die Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Bei Interesse können Sie diese im Internet finden oder in meiner Praxis einsehen.